Im Gesetzentwurf der Bundesregierung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sind insbesondere zwei Regelungen enthalten, die das Zahntechniker-Handwerk direkt betreffen.
Es handelt sich hierbei um den sogenannten Kabinettsentwurf. Dieser muss noch durch das parlamentarische Verfahren (Bundestag und Bundesrat) und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Änderungen ergeben.
Detaillierte Informationen erhielten die Mitglieder der ZIW im Rundmail 08/2026, dass sie auch im geschlossenen Teil dieser Homepage finden.
Die Innungen sind in der Handwerksorganisationen die Fachverbände. Die Kammern vertreten alle Handwerker, die Innung vertritt ein bestimmtes Handwerk.
Die Zahntechniker-Innung Württemberg vertritt die gewerblichen zahntechnischen Meisterlabore in ihrem Innungsgebiet.
Die Innung ist daher der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Zahnersatzversorgung und die Herstellung von Zahnersatz.
Als Mitglied in der Zahntechniker-Innung Württemberg erhalten Sie aktuelle Informationen und kompetente Beratung von erfahrenen Fachleuten.
Dabei hat die Innung keine kommerziellen Interessen, will keine Produkte oder Dienstleistungen verkaufen und ist nicht an irgendwelche Firmen gebunden.
Das Leistungsspektrum der ZIW finden Sie hier.
Arbeitsschutz geht jeden an. Als Betriebsinhaber sind Sie verpflichtet, die Vorgaben von Arbeitsschutz und -Sicherheit zu erfüllen, auch wenn Sie nur eine einzige Person beschäftigen oder ausbilden. Die Innung steht auch hier für kompetente Information und individuelle Beratung.